Rechtsinformationen
Die Detektei Keerthirajah hält sich beim Umgang mit Kundeninformationen strikt an die geltenden Datenschutzbestimmungen. Sämtliche Informationen, die Sie der Detektei Keerthirajah zur Verfügung stellen, werden streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden.
Für detaillierte Informationen beachten Sie bitte folgende Richtlinien:
Nutzungsbedingungen
Willkommen auf der Website der Detektei Keerthirajah (www.detektei-keerthirajah.com). Mit dem Zugriff auf diese Website erklären Sie sich mit den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden. Wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, bitten wir Sie, die Nutzung der Website zu unterlassen.
Die Detektei Keerthirajah behält sich das Recht vor, die Bedingungen regelmäßig zu aktualisieren oder zu überarbeiten. Ihre fortgesetzte Nutzung dieser Website gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen. Lehnen Sie Änderungen ab, ist die Nutzung umgehend einzustellen.
Datenschutz
Der Schutz der Privatsphäre unserer Besucher und Kunden hat für uns höchste Priorität. Unsere Datenschutzrichtlinien, einsehbar unter http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/235.1.de.pdf, sind Bestandteil dieser AGB. Mit der Annahme der Bedingungen erklären Sie sich ausdrücklich mit der Nutzung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß der dort genannten Bestimmungen einverstanden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Auftragserfüllung
Die Detektei Keerthirajah verpflichtet sich zur sorgfältigen und pflichtgemäßen Durchführung des Auftrags. Es werden ausschließlich professionell geschulte Ermittler eingesetzt. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für Entscheidungen, die auf Grundlage unserer Berichte getroffen werden – wird ausgeschlossen.
2. Auftragsdurchführung
Die Ausgestaltung des Auftrags erfolgt durch die Detektei nach pflichtgemäßem Ermessen. Bei Recherchen können Einzelpersonen, bei Observationen sind mindestens zwei Sachbearbeiter im Einsatz. Vorrecherchen (z. B. Online- oder Umfeld Recherchen) werden mit mindestens 5 Stunden à CHF 210.- berechnet. Die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter wird im Auftragsformular festgelegt.
3. Vertragsverhältnis
Das Vertragsverhältnis ist ein Dienstvertrag im Sinne des schweizerischen Obligationenrechts.
4. Verschwiegenheitspflicht
Die Detektei unterliegt der Schweigepflicht. Ein genereller Anspruch auf Auskunft besteht nicht. Es wird im Einzelfall entschieden, inwiefern Informationen offengelegt werden können.
5. Vertraulichkeit
Alle Erkenntnisse sind ausschließlich für den Auftraggeber bzw. seinen Rechtsbeistand bestimmt. Eine Weitergabe ist untersagt. Für Inhalte amtlicher Informationen kann keine Gewähr übernommen werden.
6. Interessenkonflikte
Im Fall einer Interessenkollision ist die Detektei berechtigt, den Auftrag zurückzuweisen.
7. Falschangaben
Unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen zur fristlosen Kündigung. Die bis dahin entstandenen Kosten sowie eine Vergütung sind dennoch geschuldet. Ein Anspruch auf Schadenersatz bleibt vorbehalten.
8. Vorschuss und Kosten
Aufträge können von einer Vorschusszahlung abhängig gemacht werden. Nach Verbrauch des Vorschusses kann die Arbeit bis zur nächsten Zahlung unterbrochen werden.
8.1. Technische Untersuchungen (Wanzensuche)
Der Auftraggeber muss vorab für freien Zugang sorgen. DECT-Telefone und Repeater sind während der Untersuchung auszuschalten. Wartezeiten wegen fehlender Vorbereitung werden berechnet. Zeiten über 30 Minuten werden auf volle Stunden aufgerundet.
8.1.1. Geräteprüfung
Bei Analyse von Mobilgeräten wird bei negativem Ergebnis ein mündlicher, bei positivem ein schriftlicher Bericht erstellt. Für Datenverlust übernimmt die Detektei keine Haftung – Datensicherung liegt in der Verantwortung des Kunden.
8.2. Spesen & Stundensätze
Stundenansatz pro Detektiv: CHF 105.–. Reisekosten gelten als Arbeitszeit. Fahrtkosten: CHF 1.–/km. Verpflegungspauschale: CHF 20.– ab 6 Std. Spesen nur nach vorheriger Absprache.
8.2.1. Abbruch von Pauschalangeboten
Wird ein Pauschalauftrag frühzeitig beendet, erfolgt eine anteilige Rückerstattung gemäss niedrigeren Tarifen.
8.2.2. Stillschweigen bei GPS-Tracking
Jeglicher Hinweis gegenüber Dritten oder der Zielperson über GPS-Nutzung gilt als Vertragsbruch und wird mit CHF 2’000.– Konventionalstrafe belegt. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
8.3. Mindestberechnung
Bei Abbruch vor Ablauf von 4 Stunden wird die volle Zeit berechnet. Bei Pausen unter 6 Stunden am selben Tag werden diese als Arbeitszeit berechnet.
8.3.1. Zahlungsverzug Vorschuss
Wird der vereinbarte Vorschuss nicht innert 10 Tagen bezahlt, kann die Detektei den Vertrag kündigen und eine Konventionalstrafe von CHF 1’000.– verlangen. Bereits geleistete Arbeit wird in Rechnung gestellt.
8.3.2. Zurückhaltung von Ergebnissen
Berichte oder Daten werden bei unbezahlten Rechnungen zurückgehalten.
8.3.3. Terminversäumnis bei Hausbesuchen
Nicht wahrgenommene Hausbesuche ohne rechtzeitige Absage werden mit CHF 210.– pro Stunde sowie CHF 1.–/km verrechnet.
8.4. Einsätze in Europa
CHF 140.–/Std./Mitarbeiter. Vorkasse: 100 % (Pauschalen) bzw. 70 % (offene Rechnungen).
8.5. Einsätze außerhalb Europas
CHF 160.–/Std./Mitarbeiter. Vorkasse analog Europa.
8.6. Erstgespräch
Im Büro: 1. Stunde gratis, danach CHF 105.–/angefangene Stunde.
8.7. Erstgespräch außerhalb Dübendorf ZH
CHF 105.– inkl. Fahrzeit. CHF 1.–/km Fahrspesen.
8.7.1. Versäumnis von Terminen
Bei unentschuldigtem Fernbleiben: CHF 50.– Umtriebsentschädigung.
8.7.2. Frist zur Auftragserteilung
Aufträge müssen mindestens 3 Tage vor Beginn angemeldet werden (Frist läuft ab 12:00 Uhr des dritten Tages).
9. Rückgabe technischer Geräte
Geräte wie GPS-Tracker, Kameras etc. können innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Nutzungstage werden mit CHF 19.–, ab dem 31. Tag mit CHF 18.– pro Tag berechnet. Rücknahme ist nach 60 Tagen ausgeschlossen. Externe Einflüsse wie Wetter oder Netzprobleme führen nicht zur Haftung.
10. Rechnungsstellung & Inkasso
Zahlungsfrist: 10 Tage oder gemäss Vereinbarung. Verzugszins: 10 %. Mahnkosten: CHF 40.– pro Mahnung, CHF 6.– Einschreiben. Schuldnern kann ein Schuldeneintreiber zugewiesen werden – inkl. Observation oder GPS-Ortung.
10.01. Vertragsbruch & falsche Angaben
Falschangaben oder Flucht ins Ausland ohne Mitteilung an die Detektei gelten als Vertragsbruch. Konventionalstrafe: CHF 3’000.– pro Fall.
11. Selbstermittlung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während des Auftrags keine eigenen Ermittlungen durchzuführen oder Dritte zu beauftragen.
12. Gesetzeskonformität
Der Auftraggeber bestätigt, dass er mit dem Auftrag keine illegalen oder staatsgefährdenden Ziele verfolgt.
13. Erfolgsausschluss & Beanstandung
Ein konkreter Erfolg ist nicht geschuldet. Beanstandungen am Bericht müssen innerhalb von 10 Tagen per Einschreiben erfolgen. Danach gilt der Bericht als akzeptiert.
13.01. Rufschädigung
Rufschädigende Äußerungen nach Auftragserledigung führen zu einer Konventionalstrafe von CHF 25’000.–. Strafanzeige wegen übler Nachrede/Verleumdung bleibt vorbehalten.
14. Mündliche Vereinbarungen
Sind bei Auftragserteilung möglich, bedürfen aber schriftlicher Bestätigung. Auch ein mündlich erteilter Auftrag ist gültig, sobald Ermittlungen begonnen haben.
15. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Detektei Keerthirajah. Es gilt schweizerisches Recht.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages unberührt.
17. Änderungen der AGB
Die Detektei Keerthirajah kann die AGB jederzeit anpassen. Bei wesentlichen Änderungen zum Nachteil des Kunden kann dieser innert
14 Tagen nach Mitteilung schriftlich kündigen.
Dübendorf, 10. April 2018